Hilfe zur Pflege beantragen
Nr. 99107014017000Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Für Leistungen der häuslichen Pflege ist dabei die Zuständigkeit des Sozialamtes der Wohnortgemeinde gegeben, für Leistungen in Pflegeheimen ist das Kreissozialamt zuständig.
Voraussetzung
- Vorliegen eines Pflegegrades 2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular –
- Rentenanpassungsmitteilung (-en)
- Sonstige Vermögensnachweise (Kontostände bzw. Rückkaufswerte, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Depots, etc.)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung von allen Girokonten
- Sparbuch (-bücher)
- Nachweis über den Grad der Behinderung (Schwerbehindertenausweis)
- Gegebenenfalls Aufstellung über monatliche Belastungen
- Bescheid der Pflegekasse über Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
- Betreuerausweis, falls vorhanden oder Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren können der Broschüre Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen entnommen werden. Eine Adressenliste der Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Ammerland und der ambulanten Pflegedienste finden Sie hier.