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Landpachtverträge: Anzeige

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99078009169000

Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige ist an keine Form gebunden. Es ist lediglich eine Ablichtung des Pachtvertrages beizufügen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.