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Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar.

Als Landschaftsschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie für deren Lebensräume oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Es können aber auch Gebiete wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder der besonderen Bedeutung für die Erholung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zum Erreichen des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird in einer dazugehörigen Karte dargestellt.

Aktuell sind im Landkreis Ammerland 39 Gebiete als Landschaftsschutzgebiete gesichert.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen und werden über Festsetzungen in der Verordnung genannt.

Die ordnungsgemäße Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft ist unter Beachtung des § 5 Bundesnaturschutzgesetz freigestellt.

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Ammerland

Übersichtskarte der Landschaftsschutzgebiete im Bürgerportal