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Immissionsschutz: Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99063012001000

Leistungsbeschreibung

Zweck des Immissionsschutzrechts ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (Vorsorge). Solche Immissionen sind zum Beispiel Gase, Lärm, Erschütterungen, Staub und Gerüche.

Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung,
  • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor und
  • eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.

Der Landkreis Ammerland ist zuständig für Verfahren bei Tierhaltungen ab einer gewissen Bestandsgröße, Biogasanlagen, offene Schießstände und -plätze sowie Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt. 

Voraussetzungen

  • Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
  • Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
  • Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
    • Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Rechtsgrundlage