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Immissionsschutz: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99063015001000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage. So kann beispielsweise bereits vor dem Grundstückserwerb oder einem aufwändgen immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geklärt werden, ob ein Grundstück wie beabsichtigt bebaut werden kann.

Ein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides besteht, wenn die Prüfung Ihrer gestellten Frage ergibt, dass die maßgeblichen Vorschriften insoweit eingehalten werden.

Voraussetzungen

  • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Rechtsgrundlage