Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Nr. 99107022012000Einen Wohnberechtigungsschein benötigt man zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnraumförderprogrammen aufgrund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine zeitlich befristete Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug der Wohnungen, er stellt jedoch keine „Wohnungszuweisung“ dar . Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines nicht wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsscheins beträgt ein Jahr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- gegebenenfalls Geburtsurkunden eigener Kinder
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- 18 Euro für einen normalen Wohnberechtigungsschein
- 25 Euro für einen Ausnahmewohnberechtigungsschein
- keine Gebühr bei Einkommen in Höhe des sozialhilferechtlichen Bedarfs
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.