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Niedersachsen Invest GRW

Mit dem Programm Niedersachsen Invest GRW unterstützt das Land Niedersachsen gewerbliche Unternehmen einschließlich Unternehen des Beherbergungsgewerbes die im Rahmen von Investtionsmaßnahmen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells erhöhen und die niedrigschwelligen Anforderungen an de Innovations- oder Digitalisierungsgrad einhalten und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. 

Wer kann Antäge stellen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und

  • die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
  • im Rahmen von Investitionsmaßnahmen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen
  • in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit gemäß Positivliste oder bedingter Positivliste ausführen

Was wird gefördert?

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen (bei kleinen und mittleren Unternehmen)
  • Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesse
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebssätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10% oder 20% je nach Unternehmensgröße
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 65 % auf die Investitionsmehrkosten für CO₂-reduzierendeZusatzinvestitionen

Zusatzinvestitionen

  • Die maximal zurechenbaren Investitionskosten pro neu geschaffenen Arbeitsplatz betragen 750.000 EUR

Was ist noch zu beachten?

  • Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze erhöht sich um 10 Prozent gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn
  • Darüber hinaus erbringt das zu fördernde Unternehmen einen Nachweis, dass mit dem Investitionsvorhaben das Geschäftsmodell zukunftsfähiger wird, indem der Innovations-oder Digitalisierungsgrad erhöht wird. Soweit diese Voraussetzung erfüllt ist, kann bei kleinen Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent und bei mittleren Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben gewährt werden. Für Großunternehmen gilt die De-minimis-Verordnung.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei über 20.000 Euro
  • Höchstfördersumme 7,5 Million Euro
  • Zusätzliche Investitionen zum Umweltschutz, zur Energieeffizienz und ökologischen Nachhaltigkeit können mit bis zu 65 Prozent bezuschusst werden. Großunternehmen ohne CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen können nicht gefördert werden.

Förderanträge sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen. Die Wirtschaftsförderung Ammerland berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Antragstellung – auch in Ihrem Unternehmen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Interessierte auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de