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Alles rund um das neue Bürgergeld

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, keine Arbeit finden und nicht die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 erfüllen.

Mit dem Bürgergeld, auch als passive Leistungen bezeichnet, können Menschen, die kein oder ein nur geringes Einkommen haben, ihren Lebensunterhalt bestreiten und am kulturellen Leben teilhaben. Zusätzlich helfen ihnen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und spezielle Beratungsangebote, durch Qualifizierungsangebote und andere Unterstützungsmöglichkeiten bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erwerben.

Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2; in Kraft getreten 2005) gesetzlich geregelt. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld 1 wird das Bürgergeld aus Steuermitteln des Bundes finanziert.


Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema

«Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung«