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Amt für besondere soziale Leistungen

Beim Landkreis Ammerland wurden von den Aufgaben des Sozialamts einige bis dahin integrierte Inhalte entnommen und unter der Bezeichnung "Amt für besondere soziale Leistungen" zusammengefasst. Das neue Amt mit den im Folgenden vorgestellten Sachgebieten besteht seitdem mit eigener Struktur neben dem angestammten Sozialamt.


Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Terminvereinbarung BAföG

Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Terminvereinbarung Elterngeld

Landesblindengeld

Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Menschen) erhalten unabhängig vom Lebensalter (Landes-)Blindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.

Wohnberechtigungsschein

Für die Anmietung beziehungsweise Belegung von öffentlich geförderten Mietwohnungen ist die Vorlage des Wohnberechtigungsscheines, dem sogenannten „B-Schein“, erforderlich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass geförderte Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen genutzt werden.

Wohngeld

Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen und Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, ihre Wohnkosten in angemessener Höhe zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet.

Terminvereinbarung Wohngeld

Wohnraumförderung

Das Land Niedersachsen fördert Eigentumsmaßnahmen durch Neubau, Aus- beziehungsweiseUmbau und Erweiterung sowie Kauf und Erwerb im Zusammenhang mit Modernisierung für kinderreiche Familien und Schwerbehinderte, für die nach der Art der Behinderung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind.