Frühförderung für Kinder mit Behinderungen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Formulare
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung von Leistungen für minderjährige Personen wird explizit darauf hingewiesen, dass folgende Unterlagen, soweit vorhanden, benötigt werden:
Krippen-/ KiTa-Berichte, Arztberichte, Krankenhausberichte, Berichte anderer Hilfsformen (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie etc.).
Kosten
Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie