Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt
13.11.2025

Abfallwirtschaftsbetrieb muss nach drei Jahren wieder Gebühren anpassen

Die Gebühren für die haushaltsnahe Entsorgung von Rest- und Bioabfällen bei Privathaushalten und Gewerbebetrieben sowie die Restmüllanlieferungsgebühren auf der Zentraldeponie Mansie sollen zum 1. Januar 2026 erstmals seit drei Jahren erhöht werden.

„Neben deutlich gestiegenen Kosten bei den verschiedenen Dienstleistungsverträgen des Abfallwirtschaftsbetriebes führen auch zusätzliche Aufwendungen durch die nächste Stufe der CO₂-Abgabe im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu einem höheren Gebührenbedarf“, erläuterte Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, in der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses. „Hinzu kommt, dass dem Abfallwirtschaftsbetrieb aufgrund der geänderten Zinspolitik der Europäischen Zentralbank künftig deutlich geringere Zinserträge zur Verfügung stehen werden. Aus diesen Gründen können wir eine Gebührenerhöhung leider nicht vermeiden.“

Für Privathaushalte mit einer üblichen Veranlagung – also einer 60-Liter-Restmülltonne mit zweiwöchentlicher Leerung sowie einer 60-Liter-Biotonne – bedeutet dies eine Anpassung um 7,56 Euro im Jahr für die Restmüllentsorgung und 3,12 Euro im Jahr für die Biomüllentsorgung.
„Der Ammerländer Normalhaushalt wird dadurch mit rund 89 Cent im Monat mehr belastet“, so Hauschke. Für Gewerbebetriebe beträgt die Gebührenerhöhung 7,05 Prozent über alle Containergrößen hinweg.

Auch die Preise für Beistellsäcke müssen angepasst werden: Der Restabfallbeistellsack steigt von 5,00 Euro auf 6,00 Euro, der Gartenabfallbeistellsack von 3,00 Euro auf 4,00 Euro.