Wettbewerb - Lebendige Vorgärten im Ammerland
Wie WILD darf’s sein?
Aus GRAU wird GRÜN: Der Landkreis Ammerland, der Park der Gärten und das Umweltbildungszentrum starten den Wettbewerb „Lebendige Vorgärten im Ammerland“. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihren Vorgarten in einen naturnahen, insektenfreundlichen Lebensraum verwandeln zu lassen.
Gesucht werden Vorgärten mit Entwicklungspotenzial – egal ob schlichte Rasenfläche, strukturarmes Beet oder teilweise versiegelter Bereich. Entscheidend ist nicht, wie schön der Vorgarten schon heute ist, sondern wie viel Leben dort entstehen kann.
Warum dieser Wettbewerb?
Heimische Insekten wie Wildbienen, Schmetterlinge und Käfer brauchen Nahrung, Nistplätze und Rückzugsräume. Naturnah gestaltete Vorgärten können genau solche Lebensräume schaffen – auch auf kleiner Fläche.
Mit dem Wettbewerb soll das Bewusstsein für den Schutz heimischer Insekten gestärkt werden. Gleichzeitig werden konkrete Anreize geschaffen, Vorgärten vielfältiger, grüner und klimafreundlicher zu gestalten.
Was gibt es zu gewinnen?
Aus jeder Gemeinde des Landkreises Ammerland wird ein Gewinnergarten ausgewählt. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten eine professionell begleitete Umgestaltung ihres Vorgartens mit einer Fläche von etwa 20 Quadratmetern.
Die Umsetzung erfolgt durch eine Garten- und Landschaftsbaufirma und hat einen Wert von bis zu 2.500 Euro.
Zusätzlich erhalten die Gewinnerinnen und Gewinner eine exklusive Führung durch den Park der Gärten mit praktischen Tipps zur naturnahen und klimafreundlichen Gartengestaltung.
Unter allen Teilnehmenden werden außerdem Eintrittskarten für den Park der Gärten verlost.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Ammerland, die einen eigenen Vorgarten haben und bereit sind, die Umgestaltung öffentlich begleiten zu lassen. Die Details sind den Teilnahmevoraussetzungen und Verpflichtungen zu entnehmen.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt über das nachfolgende Online-Formular.
Benötigt werden: ein Foto des aktuellen Vorgartens, eine kurze Beschreibung der Fläche und eine kurze Begründung, warum der Vorgarten umgestaltet werden soll.
Termine & Fristen im Überblick
- Bewerbungszeitraum: 15. Juni bis 6. Juli 2026
- Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner: 8. Juli 2026 auf dieser Website und auf unseren WhatsApp-Kanal
- Offizielle Preisübergabe und Führung durch den Park der Gärten: 18. August 2026
- Umgestaltung der Vorgärten: September/Oktober 2026
Mitmachen und gewinnen – für unser buntes Ammerland!
Teilnahmeformular
Wettbewerb - Lebendige Vorgärten im Ammerland
Teilnahmevorraussetzungen und Verpflichtungen
Mit der Antragstellung bzw. Teilnahme bestätige ich:
- Der Garten befindet sich innerhalb des Gebietes des Landkreises Ammerland
- Ich bin Eigentümerin bzw. Eigentümer des Gartens oder versichere, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der geplanten Umgestaltung des Vorgartens zugestimmt hat.
- Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Name sowie der Ortsteil meines Wohnortes im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Ammerland sowie in öffentlichen Medien und Presseveröffentlichungen genannt werden.
- Ich erkläre mich mit der Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Ammerland sowie in öffentlichen Medien und Presseveröffentlichungen einverstanden. Die zugehörige Einverständniserklärung habe ich gelesen und akzeptiert.
- Ich verpflichte mich, den geförderten bzw. umgestalteten Gartenbereich für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Abschluss der Umgestaltung zu erhalten. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, kann die gewährte Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
- Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ein vom Zuwendungsgeber bereitgestelltes Informationsschild an dem umgestalteten Gartenbereich für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren gut sichtbar angebracht bzw. aufgestellt wird.
Einwillligung zu Foto - und Videoaufnahmen
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird eingewilligt, dass im Rahmen der Durchführung sowie der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere Aufnahmen des Vorgartens im Ausgangszustand, während der Umgestaltung sowie nach Abschluss der Maßnahmen.
- Zudem wird zugestimmt, dass der Name sowie der Ortsteil der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Berichterstattung verwendet werden dürfen.
- Die Aufnahmen dürfen vom Landkreis Ammerland für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Printmedien, auf Internetseiten, in sozialen Medien sowie in weiteren Kommunikationsformaten veröffentlicht und genutzt werden.
- Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Nutzung nicht berührt.
Datenschutzhinweise
Aufgrund des Art. 13 DSGVO werden im Folgenden Datenschutzhinweise im Sinne einer Gewinnspiel-Datenschutzerklärung aufgeführt, die über Art und Umfang der Datenverarbeitung und über die Betroffenenrechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wettbewerb Lebendige Vorgärten im Ammerland 2026 des Landkreises Ammerland informieren.
Mit der Teilnahme am Vorgartenwettbewerb willigt der Teilnehmende in die Verarbeitung seiner bzw. ihrer Daten zur Durchführung des Wettbewerbs Lebendige Vorgärten im Ammerland 2026 ein, zugleich ist die Einholung einer Einwilligung nicht zwingend erforderlich.
Allgmeine Datenschutzerklärung des Landkreises Ammerland
Ansprechpersonen
Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben, werden die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO zur Organisation und Durchführung des Vorgartenwettbewerbs 2026 erfasst. Zum Zweck der fachlichen Beurteilung der Fotos werden die Bilddateien mit Motiv, Name, Vorname und Ortsangabe an die Mitglieder der Jury weitergeleitet.
Die prämierten Fotos werden mit Vor- und Nachnamen der Preisträgerinenn und Preisträger auf der gemeindlichen Homepage www.ammerland.de sowie in Printmedien und auf Social Media-Seiten des Landkreises Ammerland veröffentlicht, sofern Sie hierzu eingewilligt haben.
Datenempfänger/ Datenübermittlung
Der Landkreis Ammerland übermittelt Ihre Daten nur an Dritte, sofern dies für die Abwicklung des Wettbewerbs Lebendige Vorgärten im Ammerland 2026 erforderlich ist. Sofern es auf Grund Ihrer Einwilligung zu einer Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten kommt, können Ihre Daten weltweit von jedermann abgerufen, heruntergeladen und vervielfältigt werden.
Dauer der Speicherung / Löschfristen
Die Namen der Gewinnerinnen und Gewinner werden bis zum Widerruf veröffentlicht bleiben. Der Landkreis Ammerland löscht Ihre personenbezogenen Daten, sobald der Zweck für die Verarbeitung entfallen ist oder der Löschung keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Personenbezogenen Daten und Fotos der Teilnehmenden dürften als begründete Unterlagen nach § 41 KomHKVO für 10 Jahre aufbewahrt werden.
Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die bei dem Datenschutzbeauftragten geltend zu machen sind.
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Soweit die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht,
diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 20 DSGVO)
Sie haben das Recht die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Bei Verletzungen des Datenschutzrechts haben Sie das Recht, sich bei nachfolgender
Behörde zu beschweren.