Blauzungenkrankheit - freiwillige Schutzimpfung ab sofort möglich
Der Landkreis Ammerland hat mit Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2024 die Genehmigung zur freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT) bei Wiederkäuern veröffentlicht. Aus Gründen des Tierwohls und zum Schutz empfänglicher Tiere wird die Immunisierung von der Ständigen Impfkommission für Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut empfohlen.
Die Ausbreitung des Virus kann durch eine Impfung zumindest verlangsamt und bestenfalls vollständig verhindert werden. Eine Eindämmung oder Tilgung der Blauzungenkrankheit ist jedoch nur möglich, wenn nahezu alle Halter und Halterinnen ihre Tiere impfen lassen. Aus diesem Grund wird die Genehmigung zur Impfung für das gesamte Kreisgebiet und ohne Befristung erteilt.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt Härtebeihilfe für die Impfung von Schafen und Ziegen. Entsprechend entfällt ab dem 1. Juli 2024 die Härtebeihilfe für Tierverluste, wenn nicht geimpft wurde, da schwere klinische Verläufe mit einer Impfung zu einem Großteil verhindert werden können.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die bei Schafen, Ziegen, Rindern, Alpakas und Lamas sowie Wildwiederkäuern auftritt. Von der Erkrankung betroffene Tiere haben Fieber, wirken matt und können lahmen. Im Maul- und Klauenbereich können sich Bläschen bilden. Typisches und namengebendes Merkmal ist eine geschwollene blaue Zunge. Insbesondere Schafe und Lämmer können nach derzeitigem Kenntnisstand an dem Virus BTV Serotyp 3 schwer daran erkranken und auch versterben.
„Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen völlig ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten von Tieren, die möglicherweise infiziert sein könnten, ist bedenkenlos“, erklärt Thomas Scherbaum, Leiter des Sachgebietes Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung des Veterinäramtes des Landkreis Ammerland. Seit dem Seuchenausbruch in Niedersachsen gelten allerdings Einschränkungen beim Handel und beim Verbringen von Wiederkäuern.
Zurzeit gibt es in Europa keinen zugelassenen Impfstoff gegen das Virus (BTV Serotyp 3). Die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) vom 7. Juni 2024 gestattet allerdings nun die Anwendung der benannten Impfstoffe, die sich noch im Zulassungsverfahren befinden, bis ein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verwendung dieser drei nicht zugelassenen Impfstoffe nicht mehr zulässig. Dies soll allerdings frühestens im Herbst 2024 soweit sein.
Für Rückfragen steht Ihnen Amtstierarzt Thomas Scherbaum telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie auf der Tierseuchen-Informationsseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LA-VES) ).