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10.03.2026

Erinnerung an den Pflichtumtausch von Führerscheinen

Der Landkreis Ammerland erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, ihren Führerschein rechtzeitig umzutauschen. Aktuell stehen in der Führerscheinstelle freie Termine zur Verfügung, sodass der Umtausch kurzfristig erledigt werden kann.

„Warten Sie nicht bis kurz vor dem Ende der Umtauschfrist. Aktuell hat die Führerscheinstelle freie Termine, sodass die Möglichkeit besteht, den Umtausch kurzfristig zu erledigen“, berichtet die Sachgebietsleiterin der Führerscheinstelle Anna Schönhöft. „Zum Stichtag 19. Januar 2026 gab es teilweise bis zu zehn Wochen im Voraus keine freien Terminkapazitäten für den Pflichtumtausch. Solche Wartezeiten können durch die Nutzung vorhandener Terminangebote vermieden werden.“

Mit dem Umtausch wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt weiterhin gültig. Eine neue Fahrprüfung oder ähnliche Nachweise sind nicht erforderlich. Es handelt sich lediglich um den Austausch des Dokuments. Der neue Führerschein muss künftig alle 15 Jahre erneuert werden.

Für den Pflichtumtausch werden folgende Unterlagen benötigt: der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie die Gebühr in Höhe von 32,90 Euro. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese wird nicht bei Kartenführerscheinen benötigt und nur dann, wenn der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Ammerland ausgestellt wurde. In diesem Fall kann sie bei der ursprünglich ausstellenden Behörde angefordert werden.

Ein Termin kann online über die Internetseite des Landkreises Ammerland gebucht werden.

Terminvereinbarung Pflichtumtausch Führerschein

Nach der Bestellung wird der neue Führerschein direkt nach Hause geschickt.

Autor/in: Anja Küllig, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit