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11.08.2025

Führerschein-Umtausch Jahrgänge 1999-2001: Frist ​endet am 19. Januar 2026

Bis spätestens 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 umgetauscht werden. „Warten Sie nicht bis kurz vor Fristende“, rät Anna Schönhöft, Sachgebietsleiterin der Führerscheinstelle. „Aktuell sind noch freie Termine verfügbar – so lässt sich der Umtausch kurzfristig und ohne lange Wartezeiten erledigen.“

Mit dem Umtausch wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt, die bestehende Fahrerlaubnis bleibt jedoch uneingeschränkt gültig. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Der neue Führerschein muss künftig alle 15 Jahre erneuert werden.

Für den Pflichtumtausch werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto, die Gebühr in Höhe von 32,90 Euro sowie gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift benötigt. Letztere ist nur erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Ammerland ausgestellt wurde und es sich nicht um einen Kartenführerschein handelt; sie kann bei der ausstellenden Behörde angefordert werden.

Nach der Bestellung wird der neue Führerschein direkt an die Wohnanschrift gesendet.

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