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11.03.2026

Geflügelpest: Landkreis Ammerland hebt Anschluss-Überwachungszone auf

Der Landkreis Ammerland hebt die Anschluss-Überwachungszone auf, die aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in der Gemeinde Barßel im Landkreis Cloppenburg eingerichtet worden war. Gemäß entsprechender Allgemeinverfügung treten die Änderungen ab Mittwoch, 11. März 2026, in Kraft.

„Somit entfallen die für die Überwachungszone angeordneten Maßnahmen, darunter auch die generelle Aufstallpflicht für sämtliche Geflügelhalter in dieser Zone“, erläutert Thomas Scherbaum, Amtstierarzt und Sachgebietsleiter Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung im Veterinäramt des Landkreises Ammerland.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, schätzt in seiner aktuellen Risikobewertung zur Geflügelpest vom 6. März 2026 das Risiko für Infektionen bei wild lebenden Wasservögeln sowie bei gehaltenem Geflügel in Deutschland weiterhin als hoch ein. Das Virus zirkuliert nach wie vor in der Wildvogelpopulation. Allein im Februar wurde erneut eine Zunahme der Fallzahlen bei Wildvögeln registriert. Auch im Landkreis Ammerland wurden entsprechende Nachweise festgestellt.

„Vor diesem Hintergrund hat das Veterinäramt des Landkreises Ammerland in seiner aktuellen Risikoeinschätzung entschieden, die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten“, ergänzt Jens Holthusen, Leiter des Veterinäramtes.

Vorhersagen für die kommenden Wochen bleiben schwierig, da das Seuchengeschehen von verschiedenen Faktoren wie Wetterlagen oder möglichen Anpassungen des Virus beeinflusst wird.

Der Landkreis Ammerland ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter erneut dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen. Ziel ist es, den Kontakt von Geflügel mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen möglichst zu vermeiden. Auffälligkeiten im Bestand, etwa erhöhte Tierverluste oder Krankheitssymptome, sind umgehend dem Veterinäramt zu melden. So können schnell notwendige Überwachungs- oder Abklärungsuntersuchungen eingeleitet werden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf dem Tierseuchenportal des Landes Niedersachsen unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Zur Infoseite »Geflügelpest“

Zur Allgemeinverfügung

Autor/in: Anja Küllig, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit