Geflügelpest – Landkreis Ammerland hebt Aufstallungsverpflichtung auf
Gute Nachrichten für Halterinnen und Halter größerer Geflügelbestände: Die kreisweite Aufstallungspflicht, die seit dem 30. Oktober 2025 galt, wird aufgehoben. Ab dem 25. März 2026 dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse wieder ins Freie.
Grundlage für diese Entscheidung ist eine aktuelle Neubewertung der Risikolage im Landkreis Ammerland. In die Bewertung sind unter anderem die Ergebnisse des Monitorings von tot aufgefundenen Wildvögeln sowie die veränderten Witterungsbedingungen eingeflossen. In den vergangenen Wochen ist die Zahl der positiv auf das Geflügelpestvirus getesteten Wildvögel deutlich zurückgegangen.
Gleichwohl mahnt Jens Holthusen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, zur Vorsicht: „Auch nach Aufhebung der Aufstallungspflicht besteht weiterhin ein Risiko der Übertragung über Wildvögel.“ Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern wird daher nachdrücklich empfohlen, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten, um ihre Bestände bestmöglich zu schützen.
Zudem bittet Holthusen darum, verendete Wildvögel weiterhin dem Veterinäramt zu melden, damit diese geborgen und untersucht werden können. Direkter Kontakt mit toten oder erkrankten Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind unter www.ammerland.de/geflügelpest oder auf der Webseite des Landes Niedersachsen abrufbar.
Autor/in: Anja Küllig, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail oeffentlichkeitsarbeit@ammerland.de