Gewerbliche Schnellladeinfrastruktur - Neue Antragsmöglichkeiten ab 03. Juni
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Anträge können demnach laufend ab dem 03. Juni 2024 beim Projektträger Jülich (PTJ) online über https://lis.ptj.de/ eingereicht werden. Die Mittel werden per Windhundverfahren vergeben.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Fördereckdaten:
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, insbesondere Handwerks- und Gewerbebetriebe, Transport- und Logistikunternehmen sowie weitere Flottenanwender wie bspw. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste
- Bedingung: Jedes antragstellende Unternehmen darf nur einen Antrag stellen.
Maßnahmen:
- Fördergegenstand: Errichtung nicht-öffentlicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mind. 50 kW (für E-Pkw / E-Lkw)
- Förderfähige Ausgaben: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z. B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau
- Nicht förderfähige Ausgaben: a. Ausgaben für Ladepunkte mit Wechselstrom (AC) und für Planungsleistungen Dritter sowie Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur
- Voraussetzungen (u. a.): Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Förderumfang:
- Gesamtförderbetrag: abhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte, jedoch max. 5 Mio. Euro pro Antrag bzw. max. 30 Mio. Euro bei allen Anträgen von verbundenen Unternehmen
- Höchstförderbetrag pro Ladepunkt:
- Bei Ladepunkten mit einer Ladeleistung von 50 bis 149 kW: max. 14.000 Euro für KMU bzw. max. 7.000 Euro bei Großunternehmen
- Bei Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mehr als 150 kW: max. 30.000 Euro für KMU bzw. max. 15.000 Euro für GU
- Fördersatz: max. 40 % für KMU bzw. max. 20 % bei Großunternehmen
- Kumulierung: Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes für dieselben förderfähigen Ausgaben ist nicht zulässig.
Laufzeit:
- Auftragsvergabe frühestens ab Bewilligung des gestellten Antrages
- Laufzeit ab Bewilligung i. d. R. 18 Monate (für Beschaffung und Installation)
Weitere Informationen und Ansprechpersonen:
- Projektträger Jülich (PTJ) – für Informationen und Beratung zum Aufruf:
www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur - Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH - für inhaltliche Begleitung:
www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/foerderung-fuer-gewerblich-genutzte-schnellladepunkte-wirdfortgesetzt/ bzw. https://nationale-leitstelle.de/