Landkreis Ammerland fördert Anpassung an den Klimawandel – 120.000 Euro für privates Wassermanagement
Der Landkreis Ammerland stellt ab sofort Fördermittel in Höhe von insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen auf privaten Grundstücken, die dem verbesserten Wassermanagement dienen – darunter Regenwasserzisternen, Dachbegrünungen und Entsiegelungen.
„Ziel dieses Förderprogramms ist es, Maßnahmen voranzutreiben, die dazu beitragen, Wasser dezentral aufzufangen und gedrosselt in die Gewässersysteme einzuleiten oder die Versickerungsbedingungen auf privaten Flächen zu verbessern“, erklärt Hendrik Lehners, Leiter des Amtes für Umwelt und Klimaschutz.
Auch Klimaschutzmanagerin Elisabeth Wagener freut sich über die neue Maßnahme: „Gefördert werden zum einen unterirdisch verbaute Regenwasserzisternen, zum anderen die Erstherstellung von Gründächern – zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Stärkung der Biodiversität. Ebenso unterstützt wird die Umwandlung von versiegelten in begrünte Flächen, um die Versickerung von Regenwasser zu verbessern.“
Mit dem Förderprogramm setzt der Landkreis Ammerland das Vorsorgeprinzip aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in die Praxis um und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Klimawiderstandsfähigkeit im ländlichen Raum. Hintergrund sind zunehmende Hochwasserereignisse und intensivere Starkregenfälle, mit denen in der Region künftig häufiger zu rechnen ist.
Fördervoraussetzungen und Antrag
Wassermanagement – Förderung von Maßnahmen auf eigenen Grundstücken
Förderschwerpunkt I: Regenwasserzisterne
- Regenwasserzisternen mit einem Volumen von 2,00 bis 4,99 Kubikmetern werden mit 300 Euro bezuschusst.
- Ab einem Volumen von 5,00 Kubikmetern werden Regenwasserzisternen mit 600 Euro bezuschusst.
Förderschwerpunkt II: Dachbegrünung
- Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu maximal 1.000 Euro pro Antrag.
- Die Größe der zu begrünenden Dachfläche muss mindestens 20 Quadratmeter betragen.
Förderschwerpunkt III: Entsiegelung
- Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu maximal 1.000 Euro pro Antrag.
- Die Größe der zu entsiegelnden Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter betragen.
Weitere Informationen können über klima@ammerland.de oder telefonisch bei Elisabeth Wagener unter 04488 56-2601 eingeholt werden.