Jobcenter Ammerland
Der Landkreis Ammerland ist mit seinem Jobcenter seit 2005 für die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung sowie die Leistungszahlung (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch 2 (auch Hartz 4 genannt) zuständig.
Vordringliches Ziel ist neben der Sicherstellung des Lebensunterhalts die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei unterstützen wir die Arbeitssuchenden mit einem engagierten und fachkundigen Team. Wir bieten unsere Dienstleistung in der Vermittlung und im Fallmanagement dezentral in den Gemeinden und der Kreisstadt des Ammerlandes an. Regionalteams kümmern sich um die Bewerberinnen und Bewerber aus den verschiedenen Gemeinden des Ammerlandes in den jeweiligen Gemeindenverwaltungen beziehungsweise beim Jobcenter im Kreishaus Westerstede.
Der Arbeitgeberservice des Jobcenters Ammerland ist zudem ein kompetenter Ansprechpartner für alle Unternehmen, die freie Arbeitsstellen im Angebot haben. Auch in Fragen möglicher finanzieller Hilfen wird Beratung angeboten. Aktuelle Stellenangebote unseres Arbeitgeberservice finden Sie hier.
Die Stadt Westerstede und die Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede sind unsere Kooperationspartner und in dieser Funktion für die Antragsbearbeitung und die Bewilligung der Geldleistungen verantwortlich.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Gleiches gilt analog für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Bildungs- und Teilhabepaket hilft Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB XII
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Arbeitsvermittlung
CORONA - Eingeschränkter Publikumsverkehr und Zugang zum Kreishaus und den Außenstellen
Ab dem 1. Mai 2022 sind das Kreishaus und seine Außenstellen im Zuge der allgemeinen Lockerungsmaßnahmen wieder über alle Eingänge erreichbar. Aufgrund der hohen Infektionszahlen, auch innerhalb der Kreisverwaltung, wird das Tragen einer Maske zum gegenseitigen Schutz empfohlen. Eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail ist dringend erwünscht.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Ammerland finden Sie auf unserem INFOPORTAL.
Das Jobcenter Ammerland ist als zugelassener kommunaler Träger zuständig für die Arbeitsvermittlung von Menschen, die Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) beziehen. Bei diesem Personenkreis sprechen wir von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Unsere Aufgabe ist es, ein möglichst umfassendes Serviceangebot für alle Beteiligten – Leistungsberechtigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – anzubieten.
Wir bieten unsere Dienstleistungen in der Vermittlung und im Fallmanagement dezentral in den Gemeinden und der Kreisstadt des Ammerlandes an.
- Arbeitsvermittlung, Online-Antrag
- Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen
- Förderung für berufliche Weiterbildung beim Jobcenter beantragen
- Freie Förderung SGB II beantragen
- Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
- Einstiegsgeld beantragen
- Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen
- Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
Arbeitsvermittlung junger Menschen unter 25
CORONA - Eingeschränkter Publikumsverkehr und Zugang zum Kreishaus und den Außenstellen
Ab dem 1. Mai 2022 sind das Kreishaus und seine Außenstellen im Zuge der allgemeinen Lockerungsmaßnahmen wieder über alle Eingänge erreichbar. Aufgrund der hohen Infektionszahlen, auch innerhalb der Kreisverwaltung, wird das Tragen einer Maske zum gegenseitigen Schutz empfohlen. Eine vorherige Terminvereinbarung online, telefonisch oder per E-Mail ist dringend erwünscht.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Ammerland finden Sie auf unserem INFOPORTAL.
Jugendliche und junge Erwachsene haben einen besonderen Stellenwert für uns im Jobcenter Ammerland. Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder ein Studium ist entscheidend für die weitere berufliche Zukunft. Gleichzeitig ist diese Phase oft eine besondere Herausforderung.
Damit junge Menschen unter 25 Jahren in dieser Lebensphase die passende Unterstützung bekommen, gibt es für sie besondere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Jobcenter U25 - Schulstraße 5 - 26160 Bad Zwischenahn - 04403 62377-0
- Zuschuss des Jobcenters zur Praktikumsvergütung für junge Menschen beantragen, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet werden sollen
- Förderung für berufliche Weiterbildung beim Jobcenter beantragen
- Freie Förderung SGB II beantragen
- Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
- Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen
- Unterstützung für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung beim Jobcenter beantragen
- Einstiegsgeld beantragen
- Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen
- Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
- Unterstützung für eine erfolgreiche Ausbildung/ Einstiegsqualifizierung beantragen (Assistierte Ausbildung)
Arbeitgeberservice
Sie suchen das richtige Personal für Ihr Unternehmen?
In diesem Fall ist der Arbeitgeberservice der richtige Ansprechpartner und unterstützt Sie kostenlos und effektiv bei der Stellenbesetzung. Unser Ziel ist es, qualifiziertes Personal zügig und passgenau an Unternehmen zu vermitteln, egal ob es sich um Stellen für ausgebildete Bewerber, langjährig Berufserfahrene oder Helfertätigkeiten in Vollzeit, Teilzeit beziehungsweise Minijobs handelt.
Bürgergeld
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, keine Arbeit finden und nicht die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 erfüllen.
Mit dem Bürgergeld, auch als passive Leistungen bezeichnet, können Menschen, die kein oder ein nur geringes Einkommen haben, ihren Lebensunterhalt bestreiten und am kulturellen Leben teilhaben. Zusätzlich helfen ihnen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und spezielle Beratungsangebote, durch Qualifizierungsangebote und andere Unterstützungsmöglichkeiten bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erwerben.
Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2; in Kraft getreten 2005) gesetzlich geregelt. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld 1 wird das Bürgergeld aus Steuermitteln des Bundes finanziert.
Existenzgründungs- und Selbstständigenberatung - Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB 2)
Unsere Existenzgründungs- und Selbstständigenberatung unterstützt Arbeitssuchende, die den Weg in die Selbstständigkeit vor sich haben oder bereits gegangen sind, durch Förderleistungen und Beratung.
Beratungstermine erfolgen nur nach Vereinbarung.
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Jobcenter Ammerland ist Ansprechpartnerin für Menschen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Infektionsschutzgesetz §56