Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Änderung des Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99602009101002

Sie müssen der zuständigen Stammbehörde mitteilen, wenn sich Ihr zeitlicher Gesamtumfang der Tätigkeit  der die Organisationsstruktur ändert. 

Wenn sich etwas in Ihrer Organisationsstruktur ändert, müssen Sie Angaben zu dem Vorhandensein sowie der Anzahl und dem Beschäftigungsumfang von Ihren Mitarbeitenden machen. Auch Änderungen in der Art und dem Umfang der Räumlichkeiten, in welchen Sie Ihre Tätigkeit ausüben, sowie Änderungen in der Art und dem Umfang Ihrer Erreichbarkeit sind der Stammbehörde mitzuteilen.

Urheber

Teaser

Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie bestimmte Änderungen in der Ausübung Ihrer Tätigkeit der zuständigen Stammbehörde mitteilen.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Es liegt eine Änderung in Ihrer Organisationsstruktur oder Ihrem zeitlichen Gesamtumfang vor.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist. 

Verfahrensablauf

Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur können Sie der Stammbehörde schriftlich und formlos mitteilen.

  • Melden Sie jede Änderung des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur an die Stammbehörde.
  • Geben Sie alle Informationen zu den Änderungen an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium