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Änderung des Sitzes oder Wohnsitzes von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen übermitteln mitteilen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99602009101003

Urheber

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie Ihrer neuen sowie der bisherigen Stammbehörde einen Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes mitteilen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet und wichtige Dokumente an die neue zuständige Stammbehörde übergeben werden können.

Teaser

Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer Ihren Sitz oder Wohnsitz wechseln, sind Sie verpflichtet, dies der neuen und der alten bisherig zuständigen Stammbehörde unverzüglich anzuzeigen mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
  • Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes stattfinden.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist. 

Verfahrensablauf

Den Wechsel des (Wohn-)Sitzes können Sie schriftlich und formlos mitteilen:

  • Sie senden die Mitteilung an bisherige und zukünftige Stammbehörde.
  • Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • Ihr Name
    • Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
    • Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
    • Datum des Umzugs
    • Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
  • Die bisherige Stammbehörde übergibt alle wichtigen Dokumente der für Ihren neuen (Wohn-)Sitz zuständigen Stammbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium (MJ)