Alleiniges Sorgerecht - Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Mit der Geburt des Kindes steht der Kindesmutter die elterliche Sorge, sofern die Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder verheiratet sind, alleine zu.
Die Kindesmutter kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist. Hierfür ist der unter Dokumente (rechter Rand) hinterlegte Antrag einzureichen.
Ein Kindesvater kann eine solche Bescheinigung nicht erhalten. Dieser kann seinen Umfang der elterlichen Sorge durch etwaige Sorgerechtsurkunden oder Gerichtsbeschlüsse nachweisen.
Für die Bescheinigung fallen keine Gebühren an.