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Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99010023001002

Urheber

Voraussetzungen

  • Ein personensorgeberechtigter Elternteil besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Das Kind verfügt über ein gültiges Identitätsdokument.
  • Das Kind besitzt das erforderliche Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war.
  • Das Kind ist bei Antragstellung minderjährig, weder verheiratet noch geschieden oder verwitwet.
  • Der deutsche Elternteil hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Die Vater oder Mutterschaft zum Kind ist erwiesen.
  • Der deutsche Elternteil ist tatsächlich und rechtlich bereit sowie in der Lage eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem zuziehenden Kind herzustellen. Dies wird angenommen, wenn das Personensorgerecht für das Kind besteht. Das Personensorgerecht ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis jedoch keine Voraussetzung.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund für das Kind vor.