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Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,
ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen