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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Sie können die Betreuungskosten nicht zahlen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)