Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw bis 3,5 Tonnen sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.