Mobile-ICT-Karte beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
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Wenn Sie bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes besitzen und vorübergehend in eine Niederlassung in Deutschland versetzt werden, können Sie eine mobile ICT-Karte beantragen.
Voraussetzungen
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Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig.
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Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.
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Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört.
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Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an.
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Der Transfer dauert länger als 90 Tage.
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Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
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Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Verfahrensablauf
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Sie beantragen die mobile ICT-Karte bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
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Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
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Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
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Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
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Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
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Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
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Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
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Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.