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Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99063055261000

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreie Anlage, die ein Betriebsbereich bzw. Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an dieser eine störfallrelevante Änderung?

Oder planen Sie eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung der angemessene Sicherheitsabstand unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht und ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich wird.

Deshalb müssen Sie Ihr Vorhaben vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde  zur Prüfung einer etwaigen Genehmigungsbedürftigkeit anzeigen. Die  Anzeige kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen die störfallrelevante Errichtung oder Änderung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, bei der zuständigen Behörde [A1]   . vor der Durchführung Ihres Vorhabens an.
  • Sie können dies mit Hilfe des EliA-Dienstes oder schriftlich erledigen. Sie fügen der Anzeige die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Anzeige und der beigefügten Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere und/oder zusätzliche Unterlagen an.
  • Spätestens zwei Monate nach Eingang der Anmeldung sowie der vollständigen Unterlagen, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist oder nicht.
  • Teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, können Sie als Betreiber oder Betreiberin des Vorhabens die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung unmittelbar nach der Mitteilung der Behörde vornehmen.
  • Kommt die Behörde aber zum Ergebnis, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, müssen Sie anschließend die Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung oder störfallrelevante Änderung beantragen.

Rechtsgrundlage(n)