Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Volltext
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Studienplatz besitzen und deren Gesamtgeltungsdauer von neun Monaten noch nicht erreicht ist, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
- Sie möchten Ihre Suche nach einem Studienplatz fortsetzen.
- Ihre Bewerbung kann voraussichtlich in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden.
- Sie sind aufgrund Ihres Schulabschlusses zum Besuch einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs berechtigt.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die gesamte Dauer der Studienbewerbung aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.