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Verlängerung einer ICT-Karte beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99010036020000

Sie können eine ICT-Karte verlängern, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens fortsetzen wollen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung Ihrer ICT-Karte dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen, das heißt:

  • Ihr Unternehmen bzw. Ihre Unternehmensgruppe hat seinen Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union und möchte Sie weiterhin als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer Niederlassung in Deutschland beschäftigen.
  • Sie können einen für die Dauer des weiteren Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der weiteren Ausübung der Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt) oder es besteht eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis für die angestrebte Tätigkeit.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.