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Immissionsschutz: Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99063016006000

Wenn Sie die Genehmigung einer nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt haben, können Sie im Verfahren zusätzliche beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Der Landkreis Ammerland ist zuständig in Verfahren bei Tierhaltungen ab einer gewissen Bestandsgröße, Biogasanlagen, offene Schießstände und -plätze sowie Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt. 

Voraussetzungen

  • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Rechtsgrundlage(n)