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Betreuungsrecht

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99003033000000

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Rechtlichte Betreuung

Eine Rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn jemand aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen und keine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilt hat. Oft werden dann Familienangehörige durch das Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt. Aufwendige und schwierig zu führende Rechtliche Betreuungen werden häufig von beruflichen Betreuern übernommen. Die Betreuungsstelle hat im regulären Betreuungsverfahren insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ermittlung des Sachverhaltes und Erstellung eines fundierten Sozialberichtes 
  • Prüfung der Geeignetheit der möglichen Betreuerinnen und Betreuer

Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde sind u. a. 

  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen sowie die einzelfallbezogene Aufklärung
  • Information und Beratung über Vorsorgevollmachten; Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Wahrnehmung der Informations- und Beratungspflichten gegenüber (ehrenamtlichen und beruflichen) Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigten
  • Netzwerkarbeit

Sowohl ehrenamtliche als auch berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden vom Betreuungsgericht, der örtlichen Betreuungsbehörde und dem Betreuungsverein bei ihren Aufgaben unterstützt. Für entstehende Aufwendungen wie Fahrt- oder Portokosten können ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 425,00 €/jährlich beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert sind, können sich an den Betreuungsverein oder die örtliche Betreuungsbehörde wenden.

Vordrucke zur Betreuungsanregung finden Sie hier:

Den Vordruck zur Betreuungsverfügung finden Sie hier:

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer Rechtlichen Betreuung vermieden werden. Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft einer anderen Person erteilte Vertretungsmacht. Im Regelfall wird sie durch die Erklärung des Vollmachtgebers gegenüber der zu bevollmächtigenden Person erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt diese Erklärung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin voraus. Der Vollmachtnehmer oder die Vollmachtnehmerin sollte in jedem Fall eine Vertrauensperson des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin sein. Eine öffentlich beglaubigte Vollmacht ist u. a. erforderlich, wenn Eintragungen ins Grundbuch erledigt werden müssen, eine Aussetzung der Ausweispflicht notwendig ist oder ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden muss, eine Ausschlagung einer Erbschaft oder eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen muss. Eine Beglaubigung der Unterschrift kann gem. § 7 BtoG durch die örtlichen Betreuungsbehörden erfolgen oder bei einem Notar.

Den Vordruck zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier:

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann für den Fall der Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit festgelegt werden, ob und wie in bestimmten Situationen die ärztliche Behandlung aussehen soll. Auf diese Weise kann das Selbstbestimmungsrecht erhalten werden, auch wenn zum Zeitpunkt der Behandlung keine Einwilligungsfähigkeit mehr gegeben sein sollte. Sollte hierzu konkreter Beratungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Den Vordruck für eine Patientenverfügung finden Sie hier:

Unterstützende Institutionen

Betreuungsverein "Rechtliche Betreuung Ammerland e. V." Gaststraße 4, 26655 Westerstede; 04488-7389919; Betreuungsverein “Rechtliche Betreuung Ammerland e. V.“

Informationen für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

  • Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes des beruflichen Betreuers oder der beruflichen Betreuerin muss der neuen Stammbehörde mitgeteilt werden
  • Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln  
  • Löschung der Registrierung als beruflicher Betreuer/Betreuerin beantragen
  • Aktuelles Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Erklärung zu Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen
  • Änderung des Sitzes oder Wohnsitzes von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen übermitteln mitteilen  
  • Ergebnis eines Vergütungsfeststellungsverfahrens von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen

Änderung des Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen