Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Die Übernahme von Beiträgen für die Kinderbetreuung bedeutet eine finanzielle Unterstützung für die Familie. Auf Antrag wird geprüft, inwieweit den Eltern die finanzielle Belastung für die Betreuung in der Krippe, im Kindergarten oder Hort zugemutet werden kann. Wenn die Belastung nicht zumutbar ist, werden die Gebühren ganz oder teilweise übernommen.
Ab dem dritten Geburtstag hat ein Kind Anspruch auf einen Platz im Kindergarten. Der Kindergartenbesuch ist seit August 2018 – soweit acht Stunden täglich nicht überschritten werden – für die Eltern kostenfrei.
Das Betreuungsangebot im Hort gilt für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Vorrangig ist jedoch zu prüfen, ob die Schule eine Ganztagsbetreuung anbieten kann.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Sie können die Betreuungskosten nicht zahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Übernahme der Beiträge zu Tageseinrichtungen
- Trägerbescheinigung
Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Betreuungsumfang sind zusätzlich einzureichen:
- Arbeitszeitenbescheinigungen oder Schulbescheinigungen der Eltern
- Verdienstbescheinigungen der Eltern
- sonstige Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Versicherungsnachweise
- Nachweise über Kosten der Unterkunft
- Nachweise über Sozialleistungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag vor dem Beginn der Betreuung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)