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Eingliederungshilfe für Minderjährige mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen und Erwachsene beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107005080000

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen sollen es Ihnen ermöglichen, Ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe beitragen:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternassistenz
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit
  • besondere Wohnform

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

Formulare

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung von Leistungen für minderjährige Personen wird explizit darauf hingewiesen, dass folgende Unterlagen, soweit vorhanden, benötigt werden:

Krippen-/ KiTa-Berichte, Arztberichte, Krankenhausberichte, Berichte anderer Hilfsformen (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie etc.).

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe ist vor Aufnahme in die Einrichtung/ Inanspruchnahme der Maßnahme zu stellen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Kontaktdaten der Hilfeplanerinnen und -planer

Hilfeplanung für den Kinder- und Jugendbereich (U18)

Bad Zwischenahn

Frau Reichert

Rastede

Frau Lück

Wiefelstede

Frau Hinrichs

Edewecht

Frau Neeland

Westerstede

Frau Dübbel

Apen

Frau Heerwagen


Hilfeplanung für den Erwachsenenbereich (Ü18):

A-C
Herr Ehben

D-Ha
Frau Danischewski

Hb-Krue
Herr Caspers

Kruf-On
Herr Stalljann

Oo-Sig
Herr Jacobs

Sih-Z
Frau Schäferdiek