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Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99602009261000

Urheber

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.

Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft. 

Teaser

Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie der zuständigen Stammbehörde die Teilnahme an berufsbezogenen Fortbildungen nachweisen.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig.
  • Sie nehmen regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.

Erforderliche Unterlagen

Fortbildungsnachweise

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Verfahrensablauf

Den Fortbildungsnachweis können Sie der zuständigen Stammbehörde schriftlich und formlos vorlegen.

  • Reichen Sie den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme unaufgefordert bei der zuständigen Stammbehörde ein.
  • Die Stammbehörde prüft die Nachweise und stellt sicher, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde. 
  • Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht können Maßnahmen durch die Stammbehörde ergriffen werden, wie etwa die Prüfung des Widerrufs Ihrer Registrierung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium