Baugenehmigung: Verlängerung der Geltungsdauer beantragen
Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Sie können die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung oder Teilgenehmigung verlängern lassen, wenn Sie mit Ihrem Bauvorhaben nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung begonnen haben oder wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahr unterbrochen wurden.
Diese Verlängerung ist wichtig, um Ihre bereits erteilte Genehmigung weiterhin nutzen zu können, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Die Verlängerung der Geltungsdauer ist für Sie relevant, wenn Sie Ihr Bauprojekt aufgrund von Verzögerungen oder Unterbrechungen nicht innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist umsetzen konnten.
Voraussetzungen
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Sie können die Verlängerung beantragen, wenn eine gültige Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung vorliegt.
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Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.