Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Baugenehmigung: Verlängerung der Geltungsdauer beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99012070020000, 99012070020001, 99012070020002

Sie können die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung oder Teilgenehmigung verlängern lassen, wenn Sie mit Ihrem Bauvorhaben nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung begonnen haben oder wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahr unterbrochen wurden.  

Diese Verlängerung ist wichtig, um Ihre bereits erteilte Genehmigung weiterhin nutzen zu können, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Die Verlängerung der Geltungsdauer ist für Sie relevant, wenn Sie Ihr Bauprojekt aufgrund von Verzögerungen oder Unterbrechungen nicht innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist umsetzen konnten.

Voraussetzungen

  • Sie können die Verlängerung beantragen, wenn eine gültige Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung vorliegt. 

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.