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Mobile-ICT-Karte beantragen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99010036001000, 99010037001000

Teaser

Wenn Sie bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes besitzen und vorübergehend in eine Niederlassung in Deutschland versetzt werden, können Sie eine mobile ICT-Karte beantragen. 

Voraussetzungen

  • Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig. 

  • Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.  

  • Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört. 

  • Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an. 

  • Der Transfer dauert länger als 90 Tage. 

  • Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr. 

  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. 

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die mobile ICT-Karte bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein.  

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

  • Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen. 

  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen. 

  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT. 

  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle. 

  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.