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24.06.2026

Kreistag verabschiedet Resolution –„Bund: Hände weg vom Rettungsdienst!“

Der Kreistag des Landkreises Ammerland verabschiedete in der Sitzung am 18. Juni 2026 die nachfolgende Resolution und positioniert sich damit deutlich gegen eine aus seiner Sicht drohende Zentralisierung und finanzielle Deckelung des Rettungsdienstes:

Resolution – „Bund: Hände weg vom Rettungsdienst!“

Die Bundesgesundheitsministerin hat Ende April – ohne den von ihr versprochenen Dialog mit Landkreisen und Hilfsorganisationen zu führen – zwei Gesetzentwürfe in das Verfahren eingebracht, die zusammen den Rettungsdienst in Niedersachsen als Aufgabe der Gefahrenabwehr nach Landesrecht faktisch beseitigen, statt einer kommunalen Aufgabe künftig einen Bundes-Rettungsdienst etablieren und durch einen festen Kostendeckel nicht umsetzbare Sparauflagen Ländern und Kommunen aufzwingen würden. Wir, der Kreistag des Landkreises Ammerland, positionieren uns dazu wie folgt:

  1. Weiter kommunale Verantwortung statt Fernsteuerung aus Berlin für die 112
    Die Landkreise in Niedersachsen tragen seit 1992 die Verantwortung für einen flächendeckenden, leistungsfähigen und verlässlichen Rettungsdienst nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz. Er ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und tatsächlich und rechtlich eng mit den anderen landesrechtlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr (kommunale Leitstelle, Feuerwehr, Katastrophen- und Zivilschutz, Polizei) verbunden. Den Rahmen setzt der Niedersächsische Landtag. Die geplante vollständige Unterordnung des Rettungsdienstes als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung mit bundesweit gesetzten Standards lehnen wir strikt ab, weil sie nicht zu einer Aufgabe des eigenen Wirkungskreises passt. Das würde die Gesetzgebungskompetenz des Landes in verfassungswidriger Weise faktisch beenden und kommunalrechtlich den eigenen Wirkungskreis für den Rettungsdienst unmöglich machen. Der Grundansatz der Reform ist falsch: Niedersächsische Landkreise sind keine Sachleistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen, sondern selbst verwaltete und umfassend für die Notfallrettung zuständige Gebietskörperschaften.

  2. Kein Krankenkassen-Zentralsteuerungsgremium
    In Niedersachsen ist der Rettungsdienst zuverlässig und erfolgreich, weil Standards vom Landtag gesetzt und im gesetzlich dafür vorgesehenen Landesausschuss Rettungsdienst unter Beteiligung von Kommunen, Krankenkassen, Hilfsorganisationen und Ärzten konkretisiert werden. So sind wir zuverlässig und innovativ, wie das Beispiel Telenotfallmedizin zeigt. Der Gesetzentwurf sieht vor, ein „Fachgremium Medizinische Notfallrettung“ beim Bund der Krankenkassen zu gründen, in dem 16 Kassenvertreter zusammen mit 16 Ländervertretungen für alle wichtigen Themen des Rettungsdienstes detaillierte Vorgaben machen werden. Wie das endet, kennen wir zum Beispiel aus dem Krankenhaus- und Pflegebereich: Praxisferne und zentrale Vorgaben mit reichlich Dokumentationsaufwand, die einzig zum Ziel haben, nachträglich Kosten zu drücken und weitere Defizite bei Hilfsorganisationen und Landkreisen zu verursachen. § 133b SGB V-E ist daher ersatzlos zu streichen.

  3. Qualität sichern statt Finanzierung aushöhlen – keine Verlagerung von Lasten auf die Kommunen
    Der Bund will die Kosten für den Rettungsdienst zentral durch Bindung an die Grundlohnsumme deckeln und für die nächsten Jahre trotz weitgehender Tarifbindung und steigender Personalkosten damit absenken – für die 112 undenkbar! Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr nach Landesrecht, der allen Menschen hilft, unabhängig von der aktuellen Haushaltslage. Völlig inakzeptabel ist, wenn die Bundesregierung nun versucht, bei der lebenskritischen 112 einen festen und pauschalen Kostendeckel draufzulegen – unabhängig vom Einsatzaufkommen vor Ort, einer älter werdenden Gesellschaft, überlasteten Fachärzten, verändertem Tourismusaufkommen und allen anderen Entwicklungen der letzten Jahre. Im Hintergrund steht – wie im Krankenhausbereich – die Erwartung, notfalls würden die Kommunen oder die Hilfsorganisationen die Kostensteigerungen irgendwie mit eigenen Mitteln auffangen – ein schon angesichts unserer Haushaltslage inakzeptabler Weg. Unsere Bürgerinnen und Bürger zahlen Krankenkassenbeiträge in der berechtigten Erwartung, im Notfall jederzeit über die 112 schnell Hilfe zu bekommen. Das muss dann auch von diesen Beiträgen auskömmlich bezahlt werden.

  4. Appell
    Wir appellieren als für den Rettungsdienst in unserem Landkreis/in der Region verantwortliches Beschlussorgan an alle Landes- und Bundespolitiker:

    Bund: Hände weg vom Rettungsdienst! Keine weitere Reform des Bundes zu Lasten kommunaler Haushalte und damit der Bürgerinnen und Bürger! Eine Reform der Notfallrettung ist nötig, die die Zuständigkeiten der Länder und Kommunen für den Rettungsdienst wegen der Einheit der Gefahrenabwehr vor Ort umfassend achtet. Dafür darf der Bund nicht die Kommunen in die Rolle des Sachleistungserbringers nach Krankenkassenrecht zwingen. Er kann Kostentragungsregeln modernisieren, muss aber den Spielraum nach Landesrecht lassen, der für einen wirtschaftlichen und ortsnah organisierten Rettungsdienst mit zuverlässigen Leistungserbringern notwendig ist. Wir begrüßen ausdrücklich die medizinischen Verbesserungen.

In jeden Fall müssen die Standard-Setzungsbefugnisse und der Kostendeckel aus den Gesetzentwürfen für den Rettungsdienst gestrichen werden. Sorgen Sie dafür, dass wir weiter die 112 als zentrale Aufgabe der Gefahrenabwehr für unsere Bevölkerung kommunal gut organisieren können!