Anbindehaltung von Rindern wird schrittweise beendet
Der Landkreis Ammerland setzt die Vorgaben des Landes Niedersachsen zur schrittweisen Beendigung der Anbindehaltung von Rindern um. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung, die der Landkreis mit Datum vom 30. Juni 2026 erlassen hat. Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe im Kreisgebiet, die Rinder in Anbindehaltung halten. Ziel ist es, die Haltungsbedingungen von Rindern im Sinne eines verbesserten Tierschutzes weiterzuentwickeln und diese Haltungsform perspektivisch zu beenden. Bereits seit 2007 ist die ganzjährige Anbindehaltung in neu errichteten Ställen nicht mehr zulässig.
„Die Anbindehaltung schränkt die natürlichen Verhaltensweisen von Rindern erheblich ein. Mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung werden auch weitere Formen der Anbindehaltung schrittweise abgeschafft. Für betroffene Betriebe gelten Übergangsfristen, damit sie ihre Haltungsformen an die neuen Vorgaben anpassen können“, erklärt Claus Oltmanns vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Ammerland.
Welche Übergangsfristen für die einzelnen Formen der Anbindehaltung gelten, ist in der Allgemeinverfügung sowie auf der Internetseite des Landkreises dargestellt:
Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern
Landwirtinnen und Landwirte, die Rinder in Anbindehaltung halten, sind verpflichtet, diese Haltungsform dem Landkreis Ammerland darzulegen. Das entsprechende Meldeportal wird voraussichtlich ab dem 1. August 2026 freigeschaltet.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten betroffene Betriebe über das LAVES-Portal unter laves-nexus.niedersachsen.de/Anbindehaltung sowie beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.