Sachliches Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Ammerland 2026

Der Kreistag des Landkreises Ammerland hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 das sachliche Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Ammerland 2026 als Satzung beschlossen.

Mit Verfügung vom 17. September 2026 mit dem Aktenzeichen ArL-WE 20303-2562/2026 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das sachliche Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Ammerland 2026 unter Auflagen genehmigt.

Gleichzeitig hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems festgestellt, dass gemäß § 5 Abs. 1 WindBG das sachliche Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Ammerland 2026 unter Anrechnung weiterer in wirksamen Bauleitplänen ausgewiesener Windenergiegebiete mit den Teilflächenzielen gemäß § 3 Abs. 2 WindBG in Verbindung mit § 2 NWindG sowohl für den Stichtag 31. Dezember 2027 als auch für den Stichtag 31. Dezember 2032 in Einklang steht.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt 38/2026 des Landkreises Ammerland vom 02. Oktober 2026 ist das sachliche Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Ammerland in Kraft getreten.

Das sachliche Teilprogramm Windenergie und die zugehörigen Unterlagen liegen für jeden zur Einsicht beim Landkreis Ammerland, Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung, Ammerlandallee 12, aus.

Darüber hinaus können die Unterlagen auf dieser Seite als PDF-Dateien abgerufen werden und die Geodaten stehen zur Verfügung.

Dokumente für das Sachliche Teilprogramm Windenergie

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