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Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland

Öffentliche Auslegung – Entwurf 2025

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 5. Mai 2017 ist das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland eingeleitet worden.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 den Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Öffentlich bekanntgemacht wurde die öffentliche Auslegung am 4. Dezember 2025 im Amtsblatt des Landkreises Ammerland.

Zu dem Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland wird das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) eingeleitet.

Im vorliegenden Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie ist die Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung im Landkreis Ammerland zur Erreichung des verbindlichen, regionalen Teilflächenziels aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) dargelegt, wonach der Landkreis Ammerland bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 938 Hektar (das entspricht 1,29 Prozent der Fläche des Landkreises nach Spalte 5 der Anlage zu § 2 NWindG) als Windenergiegebiete im Sinne des § 2 Absatz 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) auszuweisen hat. Darüber hinaus werden Beschleunigungsgebiete gemäß § 28 Absatz 2 ROG ausgewiesen.

Der Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie besteht aus den folgenden Unterlagen

  1. Satzung bestehend aus
    a) Satzungstext
    b) zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
    c) beschreibender Darstellung mit Anlagen
  2. Begründung mit Anlagen
  3. Umweltbericht mit Anlagen

Die Unterlagen können in der Zeit

vom 15. Dezember 2025 bis zum 26. Januar 2026.

beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede im Raum 481 während der Öffnungszeiten des Kreishauses von Montag – Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter 04488-56-4811 eingesehen werden.

Die Unterlagen stehen hiermit zur digitalen Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.

Auf Grundlage des Umweltberichts, in dem unter anderem die vorliegenden faunistischen Unterlagen eingeflossen sind, erfolgt eine Umweltprüfung, bei der die erheblichen Auswirkungen des geplanten RROP auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
  2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  4. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  5. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Basierend auf dem Umweltbericht werden geeignete Windenergiegebiete gleichzeitig zu Beschleunigungsgebieten mit Regeln für Minderungsmaßnahmen ausgewiesen, so dass der umweltbezogene Prüfumfang in anschließenden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen reduziert werden kann.

Bis zum 26. Januar 2026 kann zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher oder elektronischer Form Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind vorzugsweise per E-Mail an die Regionalplanung Ammerland einzureichen. Es besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen postalisch zu übermitteln, an Landkreis Ammerland, Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung, Ammerland 12, 26655 Westerstede. Neben der digitalen und schriftlichen Form ist es auch möglich Stellungnahmen zur Niederschrift abzugeben.

Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 ROG).

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz werden auf unserer Website bereitgestellt. Fragen können auch an die verantwortliche extern beauftragte Stelle für den Landkreis Ammerland, die KDO (Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg) an Herrn Lasse Willms per E-Mail oder telefonisch unter 0441 9714-1316 gerichtet werden.

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